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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0 · Stand 24.10.2026

Herausgeberin: Squarlo AG (in Gründung), Zentralstrasse 9, 6002 Luzern

Kontakt: support@squarlo.ch

Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Änderungen vorbehalten.

1. Geltungsbereich und Vertragspartei

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der Software von Squarlo für die Suche, Anfrage und Beurteilung von Gewerbeflächen und die Begleitung bis zum Mietvertrag (nachfolgend «Software») durch registrierte Nutzer. Vertragspartei ist die Squarlo AG (in Gründung), Zentralstrasse 9, 6002 Luzern, Schweiz (nachfolgend «Squarlo»).

Squarlo richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Organisationen und Berufsleute, die die Software für ihre geschäftliche oder berufliche Tätigkeit nutzen. Mit der Registrierung bzw. der Annahme einer Einladung bestätigt der Nutzer, dass er nicht als Konsument handelt und berechtigt ist, das von ihm vertretene Unternehmen zu binden.

Squarlo befindet sich in Gründung. Mit der Eintragung ins Handelsregister gehen die im Namen der Gesellschaft in Gründung begründeten Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf die Squarlo AG über; die Nutzer sind damit einverstanden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Massgebend ist die deutsche Fassung der AGB.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von Squarlo. Für Organisationen mit besonderen Vereinbarungen (z.B. Wirtschaftsförderungen oder Tenant Reps mit eigenem Vertrag oder Auftragsbearbeitungsvereinbarung) gehen diese den AGB bei Widersprüchen vor.

2. Leistungen und Rolle von Squarlo

Squarlo stellt eine Software bereit, mit der Nutzer ihren Flächenbedarf erfassen, in ihrem Auftrag Anfragen an passende Eigentümer, Vermarkter und Bewirtschafter versenden lassen, erhaltene Antworten gesammelt und ausgewertet einsehen, Objekte vergleichen, Besichtigungen planen sowie Offerten und Verträge hochladen und von einer KI auslesen lassen können. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Software und kann sich je nach Rolle des Nutzers unterscheiden.

Squarlo ist Anbieterin der Software. Squarlo vermittelt keine Mietverträge, berät nicht, verhandelt nicht für Nutzer, gibt keine Empfehlung für ein bestimmtes Objekt ab, unterschreibt nichts und wird nicht Partei von Verträgen zwischen Nutzern und Dritten (Miet-, Vermarktungs- oder Mandatsverhältnisse). Squarlo erhält keine erfolgsabhängige Vergütung für einen Abschluss. Die Verträge und die Entscheide darüber liegen allein in der Verantwortung der Nutzer.

Matching, Sortierung, Bewertung und Auswertung sind technische Hilfsmittel. Squarlo schuldet keine bestimmten Erfolgskennzahlen (Antworten, Angebote, Matches, Besichtigungen, Abschlüsse) und garantiert weder die Verfügbarkeit noch die Eignung bestimmter Objekte.

3. Registrierung, Konten und Rollen

KMU können sich selbst registrieren. Die E-Mail-Adresse ist zu bestätigen, bevor das Konto genutzt werden kann. Tenant Reps, Wirtschaftsförderungen, Eigentümer und Vermarkter mit Profil sowie weitere Nutzer erhalten ihren Zugang auf Einladung oder nach Prüfung durch Squarlo. Squarlo kann Identität und Berechtigung prüfen, Nachweise verlangen und Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Angefragte Anbieter, die nur auf eine Anfrage antworten, benötigen kein Konto (siehe Ziffer 6).

Die Angaben bei der Registrierung müssen wahr und vollständig sein und sind aktuell zu halten. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist untersagt, jede Person nutzt ein eigenes Konto. Squarlo empfiehlt die Zwei-Faktor-Authentifizierung; für Administratoren ist sie Pflicht. Der Account-Inhaber haftet für sämtliche Aktivitäten unter seinem Konto, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten und Squarlo unverzüglich informiert.

Nutzer können weitere Personen zu einer Flächensuche einladen (z.B. Kolleginnen, Berater, Klienten). Eingeladene sehen je nach Berechtigung («Einsicht» oder «Vollzugriff») die Inhalte dieser Suche. Der einladende Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er dazu berechtigt ist und die Einladung dem Zweck der Suche dient. Dasselbe gilt für Short-List-Links und Exporte, die er weitergibt.

Squarlo kann Zugriffe von einzelnen Nutzern beschränken, sperren oder beenden bei Missbrauch, Vertrags- oder Gesetzesverstössen, Zahlungsverzug oder Gefährdung der Systemintegrität.

4. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

Squarlo betreibt die Software und die zugrundeliegende Infrastruktur und entwickelt sie fortlaufend weiter. Funktionsänderungen und -einstellungen sind zulässig, sofern der Kernnutzen nicht unangemessen beeinträchtigt wird oder ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. Sicherheit, Wegfall eines Drittdienstes, rechtliche Vorgaben). Neue Funktionen können auf bestimmte Nutzergruppen beschränkt oder zunächst als Pilot angeboten werden.

Squarlo strebt eine hohe Verfügbarkeit an, garantiert sie aber nicht. Wartungen, Updates oder Störungsbehebungen können zu Unterbrüchen führen. Einschränkungen oder Unterbrüche, die den Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Preisreduktion.

5. Marktanfragen

Mit der Freigabe einer Marktanfrage beauftragt der Nutzer Squarlo, die Anfrage in seinem Namen bzw. im Namen der von ihm genannten Organisation per E-Mail an passende Empfänger zu versenden und die Antworten entgegenzunehmen. Antworten gehen an eine Adresse von Squarlo, die sie dem Nutzer zuordnet und anzeigt. Squarlo übermittelt die Nachrichten technisch und ist nicht Stellvertreterin im Rechtsgeschäft: Squarlo gibt keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den Nutzer ab und nimmt keine entgegen.

  • Richtigkeit und Zweck: Der Nutzer ist für Inhalt und Wahrheit seiner Angaben (Firmenname, Kriterien, Beschreibung) verantwortlich. Anfragen dürfen nur der Suche nach einer Fläche dienen, nicht der Werbung oder einem anderen Zweck.
  • Anonyme Anfrage: Der Nutzer kann wählen, dass sein Firmenname nicht genannt wird. E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Nutzers werden den Empfängern nie mitgeteilt. Branche, Fläche, Region, Budget und Bezugstermin werden immer genannt. Squarlo kann nicht ausschliessen, dass Empfänger auf andere Weise auf die Identität des Nutzers schliessen.
  • Empfänger: Squarlo wählt die Empfänger nach Region aus dem eigenen bzw. (bei Organisationen) dem von der Organisation geführten Verzeichnis. Nutzer ohne Organisationsrolle sehen die Empfängerliste nicht, nur deren Anzahl. Squarlo schuldet keine bestimmte Zahl oder Qualität an Empfängern.
  • Versand und Erinnerung: Squarlo kann Anfragen gebündelt versenden und nach einigen Werktagen einmal nachfassen. Abmeldungen und Sperrungen von Empfängern werden dauerhaft beachtet, auch für spätere Anfragen des Nutzers. Squarlo kann Mengen begrenzen und Anfragen ablehnen oder stoppen, die missbräuchlich erscheinen.
  • Zustellung: E-Mails können verzögert, nicht oder im Spamordner zugestellt werden. Squarlo übernimmt keine Gewähr, dass Empfänger antworten, vollständig antworten oder Angaben richtig machen.
  • Offertanfragen: Der Nutzer kann Squarlo beauftragen, bei einem Anbieter eine konkrete Offerte anzufragen. Squarlo erstellt dafür einen Textvorschlag (auf Wunsch mit KI); der Nutzer prüft ihn, kann ihn ändern und verantwortet Inhalt und Versand. Die Anfrage geht in seinem Namen per E-Mail an den Anbieter; Anbieter mit Squarlo-Konto können sie zusätzlich in der Software beantworten.

6. Angefragte Anbieter ohne Konto

Angefragte Eigentümer, Vermarkter und Bewirtschafter antworten ohne Konto und sind nicht an diese AGB gebunden. Squarlo weist sie in jeder Anfrage darauf hin, dass ihre Antwort samt Fotos, Plänen und Unterlagen an den suchenden Nutzer und die von ihm beigezogenen Personen weitergeleitet wird, und stellt einen Abmeldelink bereit. Es gilt ihre Antwort als Einwilligung in diese Weitergabe, soweit sie dazu berechtigt sind. Das Beantworten einer Anfrage ist für Anbieter unentgeltlich. Angaben zum Datenschutz stehen in der Datenschutzerklärung.

Unterlagen von Anbietern: Sendet ein Anbieter Squarlo Fotos, Pläne, Exposés oder andere Unterlagen, darf Squarlo diese den suchenden Nutzern sowie den von ihnen eingeladenen Personen (z.B. Berater, Wirtschaftsförderung) zur Beurteilung des Objekts zugänglich machen, in deren Suche anzeigen und für diesen Zweck am Objekt ablegen. Der Anbieter bestätigt, dazu berechtigt zu sein. Squarlo prüft die Unterlagen nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Rechte Dritter.

Objektbestand: Die Angaben zu Gebäude und Fläche in einer Antwort (Adresse, Geschoss, Fläche, Verfügbarkeit, Konditionen wie Mietzins) darf Squarlo ohne Bezug zur Anfrage und zum Auftraggeber in der eigenen Objektdatenbank speichern (Ziffer 10). Das dient dazu, Doppelanfragen zu vermeiden und Marktübersichten zu erstellen. Anbieter können dem jederzeit widersprechen (support@squarlo.ch).

7. Besondere Bestimmungen für Organisationen und Mandate

Wirtschaftsförderungen und Tenant Reps nutzen die Software für Mandate zugunsten von Klientenfirmen. Für sie gilt zusätzlich:

  • Eigenes Verzeichnis: Kontakte, die eine Organisation in ihr Verzeichnis aufnimmt, sind von den Verzeichnissen anderer Organisationen und von Squarlo getrennt. Die Organisation ist dafür verantwortlich, dass sie die Kontakte rechtmässig erhoben hat und bearbeiten lassen darf. Für diese Daten bearbeitet Squarlo im Auftrag der Organisation (siehe Ziffer 13).
  • Klientenfirmen: Die Organisation ist dafür verantwortlich, dass sie Mandate und Einladungen im Einverständnis der Klientenfirma erfasst. Eine Klientenfirma kann zu einer Suche eingeladen werden, um die Angebote parallel einzusehen, und die Suche später übernehmen («Übergabe»). Mit der Übergabe wird die Klientenfirma Inhaberin der Suche und der damit verbundenen Objekte, Angebote und Dokumente; die übergebende Organisation behält Einsicht, bis die Klientenfirma sie entfernt.
  • Off-Market-Objekte: Private Objekte, die eine Wirtschaftsförderung erfasst, stehen standardmässig den von ihr betreuten Klientenfirmen in Suchen zur Verfügung, soweit sie zum Suchprofil passen, und werden als Objekt der Organisation gekennzeichnet. Mit der Markierung «nur intern» schliesst die Organisation ein Objekt von dieser Weitergabe aus. Squarlo prüft nicht, ob die Weitergabe im Einzelfall zulässig ist; dafür ist die Organisation verantwortlich (z.B. gegenüber Eigentümern, die Vertraulichkeit verlangen).
  • Objektdaten aus Anfragen: Gebäude- und Objektdaten aus den Anfragen und Antworten einer Organisation (Adresse, Geschoss, Fläche, Verfügbarkeit, Konditionen) fliessen ohne Bezug zum Mandat, zum Klienten, zur Organisation und zu Kontaktpersonen in den Objektbestand von Squarlo (Ziffer 10). Angaben zum Klienten (Name, Suchkriterien, Mandatsinhalt) fliessen nie hinein. Die Organisation stellt sicher, dass sie dadurch keine Geheimhaltungspflichten gegenüber Klienten verletzt. Eine Ausnahme ist nur durch schriftliche Vereinbarung möglich.

8. Inhalte, Datenqualität und Pflichten der Nutzer

Die Nutzer sind allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmässigkeit sämtlicher von ihnen erfassten oder hochgeladenen Inhalte (Objekt- und Flächendaten, Bilder, Grundrisse, Texte, Verfügbarkeiten, Preise, Suchkriterien, Mandatsangaben, Offerten, Verträge und weitere Dokumente).

Für Nutzer, die Objekte erfassen (z.B. Eigentümer und Vermarkter mit Profil), gilt insbesondere:

  • Mindestanforderungen: Angaben müssen korrekt, überprüfbar und widerspruchsfrei sein (insb. Fläche, Lage, Verfügbarkeit, Miet- und Nutzungsbedingungen).
  • Aktualisierung: Änderungen sind unverzüglich nachzuführen; nicht mehr verfügbare Flächen sind als vermietet zu kennzeichnen.
  • Bildqualität: Bilder müssen das Objekt sachgerecht und in branchenüblicher Qualität zeigen (ausreichende Auflösung, keine irreführenden Retuschen oder Filter).
  • Verifizierbarkeit: Squarlo kann Stichprobenprüfungen und Nachweise (z.B. Berechtigungen) verlangen.

Hochgeladene Dokumente (Offerten, Vertragsentwürfe, Verträge) enthalten häufig Geheimhaltungspflichten oder Personendaten Dritter. Der Nutzer sichert zu, dass er sie hochladen und von Squarlo bearbeiten lassen darf, und stellt sicher, dass ihm daraus keine Verpflichtungen gegenüber Dritten entgegenstehen.

Unzulässige Inhalte sind untersagt, u.a. rechtswidrige, diskriminierende, persönlichkeitsverletzende, irreführende oder Rechte Dritter verletzende Inhalte sowie Schadsoftware und Spam. Bei mangelhafter Daten- oder Bildqualität oder bei Verstössen kann Squarlo Inhalte kennzeichnen, Nachbesserung verlangen, die Sichtbarkeit einschränken oder Inhalte sperren und löschen. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.

9. KI-gestützte Funktionen

Die Software enthält Funktionen, in denen eine künstliche Intelligenz Texte und Dokumente liest und auswertet (z.B. Antworten von Anbietern, Exposés, Offerten, Vertragsentwürfe, Mietverträge, Beschreibungen des Flächenbedarfs). Die jeweils verfügbaren Funktionen und eingesetzten Anbieter ergeben sich aus der Software und der Datenschutzerklärung. Umfang und Ausgestaltung der KI-Funktionen können je nach Nutzergruppe und Art der Suche unterschiedlich sein.

  • Ersteinschätzung, keine Beratung: Die Ergebnisse, Hinweise und Anregungen (auch zu Verhandlungspunkten) sind eine automatische Ersteinschätzung. Sie sind weder Rechts-, Steuer- noch Anlageberatung und ersetzen keine Prüfung durch eine Fachperson. KI-Ergebnisse können unvollständig oder falsch sein.
  • Eigene Kontrolle: Der Nutzer prüft die Ergebnisse anhand der Originaldokumente und entscheidet allein. Es erfolgen keine automatisierten Entscheide mit Rechtswirkung.
  • Fristen und Erinnerungen: Erinnerungen an Termine (z.B. Kündigungs- oder Optionsfristen) beruhen auf den vom Nutzer bestätigten oder von der KI gelesenen Angaben und erfolgen ohne Gewähr. Der Nutzer bleibt für das Einhalten von Fristen selbst verantwortlich.
  • Keine Eigenverwendung zum Training: Squarlo verwendet hochgeladene Dokumente und Antworten von Anbietern nicht zur Produktverbesserung oder zum Training von KI-Modellen; die Übernahme von Gebäude- und Objektdaten in den Objektbestand (Ziffer 10) bleibt vorbehalten.

10. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte (insbesondere Immaterialgüterrechte) an der Software, den Datenbanken, Designs, Marken, Inhalten von Squarlo, der Matching-Logik inkl. Gewichtungen und Heuristiken, den Datenmodellen, Metriken, UI-/UX-Designs, Checklisten und Prozessflüssen verbleiben bei Squarlo bzw. den betreffenden Drittrechtsinhabern. Den Nutzern wird ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

Untersagt sind insbesondere systematisches Reverse Engineering, Dekompilierung, Extraktion wesentlicher Datenbankteile, Nachbau oder Imitation nicht offenkundiger Funktionsprinzipien, Workflows oder der Matching-Logik, Scraping und Crawling, das Abgreifen von UI-Flows oder Telemetrie zur Replikation sowie Benchmarking mit Nachbauzweck.

Die Nutzer räumen Squarlo an ihren Inhalten ein weltweites, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Vertragserfüllung (z.B. Anzeige, Speicherung, technische Aufbereitung, Weitergabe an von ihnen eingeladene Personen, Qualitätssicherung, Sicherungskopie) oder zur Abwehr von Rechtsverletzungen erforderlich ist. Für den Gebrauch zu externen Marketingzwecken holt Squarlo vorgängig die Zustimmung der Nutzer ein.

Die Nutzer sichern zu, über die erforderlichen Rechte (Bild-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte etc.) an ihren Inhalten zu verfügen, und halten Squarlo bei Drittansprüchen wegen der Verletzung solcher Rechte schadlos (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten).

Objektbestand: Squarlo darf Gebäude- und Objektdaten, die in Anfragen, Antworten, Angeboten und Unterlagen enthalten sind (Adresse, Gebäudenummer, Geschoss, Fläche, Verfügbarkeit, Ausbau, Parkplätze sowie Konditionen wie Mietzins und Nebenkosten), in einer eigenen Objektdatenbank speichern, abgleichen und auswerten, unabhängig davon, ob die Anfrage von einem KMU, einem Tenant Rep oder einer Wirtschaftsförderung stammt. Der Objektbestand hat keinen Bezug zur Anfrage, zum Mandat, zum Klienten, zum Auftraggeber oder zu Kontaktpersonen und enthält keine Kontaktdaten, Anhänge oder Rohtexte. Squarlo nutzt ihn für die Erfassung und den Abgleich von Gebäuden und Flächen (Duplikatprüfung), für Marktanalysen und für eine Übersicht verfügbarer Flächen. Konditionen werden nur zusammengefasst und ohne Rückschluss auf einzelne Anbieter oder Nutzer weitergegeben; einzelne Gebäude werden Nutzern höchstens mit dem Status «verfügbar» oder «vermietet» angezeigt.

Im Übrigen darf Squarlo anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Software, für statistische Zwecke oder Produktanalysen verwenden, sofern daraus kein Rückschluss auf einzelne Nutzer oder Dritte möglich ist. Hochgeladene Dokumente und Antworten von Anbietern sind davon ausgenommen (Ziffer 9), vorbehalten bleibt der Objektbestand.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig, soweit Squarlo Preise in einer Preisliste, einem Angebot oder einer Vertragsurkunde festlegt; sonst sowie für Funktionen, die Squarlo ausdrücklich als kostenlos bezeichnet, ist sie unentgeltlich. Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Nutzer ohne Mahnung in Verzug; es fällt ein Verzugszins von 5% p.a. an. Squarlo kann Mahngebühren erheben und Leistungen sperren.

Squarlo kann Preise einführen oder für künftige Abrechnungsperioden anpassen. Dies wird dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form (E-Mail oder In-App-Mitteilung) angekündigt. Der Nutzer kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten ausserordentlich auf diesen Zeitpunkt kündigen; unterlässt er dies und nutzt er die Software weiter, gelten die neuen Preise als akzeptiert.

12. Laufzeit und Beendigung

Der Vertrag beginnt mit der Registrierung bzw. Annahme der Einladung und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen oder löschen lassen. Squarlo kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; aus wichtigem Grund (z.B. Missbrauch, Verstoss gegen die AGB, Zahlungsverzug) kann jede Partei fristlos kündigen, Squarlo auch ohne vorgängige Abmahnung den Zugang sperren.

Mit Beendigung erlischt das Nutzungsrecht. Squarlo löscht oder anonymisiert die Daten des Nutzers gemäss der Datenschutzerklärung; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die ihm wichtigen Daten rechtzeitig zu exportieren. Die Löschung eines Kontos kann dazu führen, dass die von diesem Konto geführten Flächensuchen und Inhalte gelöscht werden und eingeladene Mitglieder den Zugriff verlieren.

13. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Personendaten werden gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der DSGVO bearbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Nutzer, die Personendaten Dritter erfassen, hochladen oder von Squarlo bearbeiten lassen (z.B. Mitarbeitende, Kontaktpersonen, Klienten, Personen in Verträgen), sind für die Rechtmässigkeit dieser Bearbeitung verantwortlich und stellen sicher, dass sie die erforderlichen Informationen erteilt und Rechtsgrundlagen haben. Sie halten Squarlo bei Drittansprüchen schadlos, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

Soweit Squarlo Personendaten im Auftrag eines Nutzers bearbeitet (z.B. das Verzeichnis einer Wirtschaftsförderung oder eines Tenant Reps, hochgeladene Verträge), erfolgt dies nur gemäss dessen Weisungen und den Bestimmungen der Auftragsbearbeitungsvereinbarung, die Squarlo auf Verlangen zur Verfügung stellt. Squarlo darf dafür Dritte beiziehen (Unterauftragsbearbeiter, siehe Datenschutzerklärung).

14. Gewährleistung und Haftung

Squarlo gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen den in diesen AGB und in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung definierten Funktionen entspricht. Unerhebliche Abweichungen oder vorübergehende Einschränkungen gelten nicht als Mängel. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit besteht nicht. Die Nutzer melden festgestellte Störungen oder Fehler unverzüglich; Squarlo behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Squarlo haftet für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist die Haftung ausserdem, soweit gesetzlich zulässig, für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsgelegenheiten, Datenverlust und Ansprüche Dritter sowie für Schäden aus Handlungen oder Unterlassungen beigezogener Hilfspersonen, Dienstleister oder Dritter. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

Squarlo haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Inhalten, die Nutzer, Anbieter oder Dritte erfassen, senden oder hochladen (Objektdaten, Preise, Fotos, Pläne, Exposés, Offerten, Verträge), für das Ausbleiben, die Verspätung oder die Unvollständigkeit von Antworten, für die Zustellung von E-Mails, für die Ergebnisse KI-gestützter Funktionen, für Fristenerinnerungen sowie für Entscheide, die Nutzer gestützt darauf treffen. Squarlo ist nicht Partei der Verträge zwischen den Nutzern und Dritten und haftet nicht für die von Nutzern angebotenen Produkte oder Dienstleistungen.

Squarlo trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Daten, garantiert aber keine dauerhafte Verfügbarkeit oder Integrität der gespeicherten Inhalte. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, wichtige Inhalte angemessen zu sichern. Squarlo haftet nicht für das unbefugte Kopieren oder die Weiterverwendung von Inhalten durch andere Nutzer oder Dritte, die Zugang erhalten haben.

Squarlo ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte beizuziehen und bleibt gegenüber den Nutzern für die ordnungsgemässe Leistungserbringung im Rahmen dieser Ziffer verantwortlich.

15. Vertraulichkeit

Nicht öffentliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien sind vertraulich zu behandeln und nur soweit zur Vertragserfüllung erforderlich zu verwenden. Squarlo darf vertrauliche Informationen an Mitarbeitende und beigezogene Dritte weitergeben, soweit diese sie für die Leistungserbringung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie an die vom Nutzer eingeladenen Personen. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.

16. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördliche Verfügungen, Ausfälle kritischer Infrastrukturen oder von Drittdiensten, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen) ist Squarlo für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Eine Haftung ist in diesen Fällen im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

17. Übertragung von Rechten und Pflichten

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen ohne Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Squarlo ist jedoch berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder der Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen; die Nutzer werden darüber informiert und können in diesem Fall den Vertrag innert 30 Tagen kündigen.

18. Änderungen der AGB

Squarlo kann diese AGB anpassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt (E-Mail oder In-App-Mitteilung). Widerspricht der Nutzer nicht innert dieser Frist und nutzt er die Software danach weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei wesentlichen nachteiligen Änderungen kann der Nutzer den Vertrag bis zum Inkrafttreten ausserordentlich kündigen.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt sinngemäss bei Vertragslücken.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle daraus entstehenden oder damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten unterliegen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz, soweit zwingende Gerichtsstände nicht entgegenstehen.

21. Kontakt

Squarlo AG (in Gründung)
Zentralstrasse 9, 6002 Luzern, Schweiz
E-Mail: support@squarlo.ch

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Squarlo ist eine Software für die Flächensuche im Schweizer Gewerbeimmobilienmarkt: von der Anfrage bei passenden Anbietern bis zum geprüften Mietvertrag.

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